Wiedereingliederung von Dr. med. Petra Brückner Die medizinische und beruf liche Wiedereingliederung des Rentenversicherungsträgers dienen dem Erhalt der Erwe rbsfähigkeit. Der Grundsatz lautet: Rehabilitation vor Rente. Eine Rente wegen verminderter Erwe rbsfähigkeit soll somit vermieden werden. Ziel ist die dauerhafte Wiedereingliederung in das Berufsleben und die Gesellschaft. Die Erwerbstätigkeit sichert unsere Existenz. Dies ist ein wesentlicher Faktor. Ebenso wichtig, aber häufig unterschätzt, ist der psychosoziale Aspekt. Über unseren Beruf erfahren wir Selbstbestätigung, Selbstvertrauen und Stärkung unserer Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die Ausübung einer Tätigkeit zeigt u.a. die Ressourcen trotz gesundheitlicher Einschränkungen.
Unterstützung bekommt man
über die Rehabilitation zur Wiedereingliederung, die vom Rentenversicherungsträger
mittlerweile als Leistungen zur Teil
habe am Arbeitsleben bezeichnet wird. Ein rechtlicher Anspruch ergibt
sich aus dem SGB VI. Dieser liegt vor, wenn die persönlichen und
versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Persönliche
Voraussetzungen zur
Wiedereingliederung: Ist Ihre Erwe rbsfähigkeit durch Krankheit oder körperliche, geistige oder seelische Behinderung gefährdet oder gemindert und ist absehbar, dass durch eine Rehabilitation zur Wiedereingliederung
·
eine
Minderung der Erwe
rbsfähigkeit verhindert oder
·
eine
bereits bestehende geminderte Erwe
rbsfähigkeit wesentlich verbessert
oder wiederhergestellt oder
·
bei
einer teilweisen Erwerbsminderung der Arbeitsplatz erhalten werden kann,
sind die
persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Ihre gesundheitlichen
Einschränkungen müssen aus objektiver medizinischer Sicht so gravierend
sein, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr oder nur unter der Gefahr der
Verschlimmerung Ihres Krankheitszustandes ausüben können.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen zur Wiedereingliederung:
Sie müssen entweder
·
15
Jahre Wartezeit erfüllen oder
·
eine
Erwerbsminderungsrente beziehen oder
·
eine
große Witwen-/Witwerrente wegen verminderter Er werbsfähigkeit beziehen
oder
·
ohne
be rufliche Rehabilitation ein Anrecht auf eine Erwerbsminderungsrente
haben oder · während oder unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation stellt sich die Notwendigkeit einer berufli chen Rehabilitation heraus.
Sollten Sie also
aufgrund Ihres Alters oder der Lebensumstände die 15jährige Wartezeit
nicht erfüllen, könnten Sie dennoch u.U. einen Anspruch gegen den
Rentenversicherungsträger auf eine Rehabilitation zur
Wiedereingliederung haben.
Leistungsausschluss
Keinen Anspruch auf
Rehabilitation zur Wiedereingliederung trotz der o.g. erfüllten Voraussetzungen haben
Sie, wenn
·
die
gesundheitlichen Einschränkungen aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer
Berufskrankheit oder durch Dritte hervorgerufen wurden (Zuständigkeit:
Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung)
·
Sie
verbeamtet sind
·
Sie
eine Altersrente beziehen
·
Sie
dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und eine andere
Leistung beziehen (z.B. Altersteilzeit) · Sie sich in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug befinden (Ausnahme: erleichterter Strafvollzug).
Übergangsgeld
Mit Beginn einer
Maßnahme über den Rentenversicherungsträger haben Sie Anspruch auf
Übergangsgeld. Nach § 21 ff SGB VI beträgt dieses 68 % Ihres
Nettogehalts einer Vollzeitstelle. Es sei denn, Sie haben ein Kind i.S.d.
§ 46 II SGB VI (Adoptivkinder, Stiefkinder,...) oder einen
pflegebedürftigen Ehegatten oder Sie selbst sind pflegebedürftig. In
diesem Fall werden 75 % berechnet. Doch welche Leistungen verbergen sich hinter der Rehabilitation zur Wiedereingliederung?
Leistungsangebot:
·
innerbetriebliche Umsetzung
·
Arbeitsplatzbeschaffung ggf. mit befristetem Lohnkostenzuschuss
·
Anlernmaßnahme mit teilweiser Lohnkostenübernahme
·
Lehrgänge, Weiterbildung- oder Auffrischungskurse
·
behindertengerechte Arbeitsplatzumrüstung
·
Zuschuss zum Kauf eines Fahrzeuges oder dessen geeigneter Umrüstung für
Versicherte, die nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel
zu benutzen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen oder zur Ausübung ihres
Berufs auf ein Kfz angewiesen sind
·
Umschulung · Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
Sollten Sie die
persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und
eine Chance in den o.g. Leistungen sehen, sollten Sie einen Antrag auf
Rehabilitation zur Wiedereingliederung bzw. amtlich korrekt einen Antrag auf
„Leistungen zur Teilha
be am Arbeitsleben“ stellen.
Anlaufstellen für
eine
Rehabilitation
zur Wiedereingliederung:
·
Rehabilitations-Beratungsstellen des Rentenversicherungsträgers
·
Arbeitsamt
·
Krankenkasse · Sozialberatung der Rehabilitationskliniken
Die
Mitarbeiter/innen der o.g. Institutionen werden Sie individuell und
kompetent beraten und Ihnen in Ihrer derzeitigen Situation weiterhelfen.
Ferner erhalten Sie Unterstützung beim Stellen des Antrags. Dieser wird
an die Hauptzentrale des Rentenversicherungsträgers zur Prüfung
weitergeleitet. Bei Bewilligung wird Sie Ihr(e) vor Ort zuständige(r)
Reha-Berater/in zu einem Gespräch einladen. In diesem wird geklärt,
welche Leistung die für Sie erfolgversprechendste ist.
Rückmeldungen
ehemaliger Patienten/innen unserer Klinik zeigen, dass auch in
schwierigen Lebenslagen eine Wende herbeigeführt werden kann. Nicht
immer ist die Rehabilitation zur Wiedereingliederung das Mittel der Wahl. In den
überwiegenden Fällen zeigte sie jedoch eine Perspektive auf, die trotz
gesundheitlicher Einschränkungen eine reelle Chance bot.
Möchten Sie mehr
über die Rehabilitation zur Wiedereingliederung erfahren, wenden Sie sich an die o.g.
Anlaufstellen oder informieren Sie sich unter
www.bfa.de. Gern können Sie auch mich ( Simona Krug), als zuständige Sozialarbeiterin unserer Klinik, unter orthopaedie@reha-klinik.de kontaktieren.
Zur Klärung weiterer medizinischer Fragen und Behandlungs- bzw. Therapiemöglichkeiten steht Ihnen unsere Chefärztin im persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin in unserer Privatambulanz. Sie möchten diesen Artikel ausdrucken? Markieren Sie den gewünschten Text, gehen Sie in der Symbolleiste auf "Datei", dann auf "Drucken", danach "Markierung" anklicken und dann erst drucken, denn sonst verlieren Sie durch die nachfolgende Themenübersicht unnötiges Papier.
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